Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 27.08.2021
Allgemeine Geschäftsbedingungen
DREIZACK Medien
Inh.: Christian Figul
Mansfelder Str. 56
06108 Halle (Saale)
§ 1 Geltungsbereich
Christian Figul, seine eingesetzten Dritten und seine Mitarbeiter (im Folgenden DREIZACK Medien) erbringen alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennt DREIZACK Medien nicht an, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn die DREIZACK Medien in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte der Parteien.
§ 2 Kostenvoranschläge, Angebote und Anforderungen
1. Kostenvoranschläge, Leistungs- und Festpreisangebote bedürfen der Textform. Die Geltungsdauer beträgt, wenn nicht anders vereinbart, 14 Tage nach Angebotserstellung. Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben in Herstellerprospekten wird keine Haftung übernommen. Technische Änderungen bleiben vorbehalten. Für Druckfehler und Irrtümer übernimmt DREIZACK Medien keine Haftung.
2. Angebote gelten nur im Rahmen der bis zur Angebotserstellung bekannten Umstände. Maßgebliche Änderungen der Anforderungen werden in einem Folgeauftrag erfasst und abgerechnet. Kleinere Änderungen, die einen kumulierten Mehraufwand von mehr als einem Tag erfordern, werden durch einen Ergänzungsauftrag erfasst und abgerechnet. Fristen verschieben sich entsprechend.
3. Vorgaben Dritter, wie beispielsweise Screendesigns, können nur bis zum Datum der Angebotserstellung berücksichtigt werden. Sämtliche Vorgaben müssen vor Angebotserstellung finalisiert sein. Nachträgliche Änderungen gehen zu Lasten des Kunden.
4. Wenn nicht gesondert aufgeführt, gelten Angebote als abgeschlossener Anforderungskatalog für die Umsetzung. Der Kunde ist angehalten die Angebote und beschriebenen Anforderungen genau zu lesen und ggfs. Ergänzungen anzufragen. Die Umsetzung erfolgt nach Maßgabe des Angebots. Leistungen, die im Angebot nicht beschrieben werden, werden separat in einem Folgeauftrag abgerechnet.
5. Wenn nicht anders vereinbart, so legt DREIZACK Medien die Entwicklungs- und Produktionsumgebung von Software und Webtechnologien selbständig fest. Für Webseiten und Webapps wird eine Lauffähigkeit auf folgenden Browsern, in der jeweils zum Zeitpunkt der Umsetzung aktuellsten Version gewährleistet:
- Google Chrome
- Firefox
- Safari
- Microsoft Edge
Software wird auf der zum Zeitpunkt der Umsetzung aktuellsten Version der Entwicklungsumgebung und für die aktuellste Version der Zielumgebung entwickelt.
6. Von DREIZACK Medien erstellte und vom Kunden abgenommene Screendesigns gelten als abgeschlossener Anforderungskatalog für die Umsetzung des Designs.
§ 3 Mitwirkungs- und Informationspflichten
1. Allgemein
Der Kunde ist für den Einsatz der gewählten Software, Dritter und Dienstleister selbst verantwortlich. Sofern die Umsetzung eines Projekts abhängig von der Mitwirkung Dritter ist, die in den Geschäftskreis des Kunden fallen, hat dieser dafür Sorge zu tragen, dass es zu keinen Umständen kommt, die die Arbeit von DREIZACK Medien im geplanten Rahmen behindern. Dazu gehören insbesondere die rechtzeitige Buchung von Lizenzen, Servern, Software, der rechtzeitige Abschluss von Verträgen mit Dritten, sowie die Organisation und Anmeldung von Versand- und Zahlungsdienstleistern und die Kommunikation mit Dritten.
2. eCommerce-, Web- und sonstige öffentliche Projekte
Steht das Projekt im Zusammenhang mit einem Onlineshop, dem Warenverkehr, einem Internetauftritt oder sonstigen, der Öffentlichkeit zugänglichen Medien, ist der Kunde für die angebotenen Inhalte und Produkte selbst verantwortlich. Insbesondere hat der Kunde sich und DREIZACK Medien im Vorfeld über rechtliche Bestimmungen zu informieren, die einer Umsetzung oder der Inbetriebnahme im Wege stehen könnten.
Der Kunde trägt die Verantwortung für sämtliche Umstände, die durch sein Geschäftsmodell entstehen. Insbesondere hat der Kunde sich zu informieren, ob Versand-, Zahlungs- und Hosting-Dienstleister im Konflikt mit seinen angebotenen Inhalten stehen, bzw. welche technischen und rechtlichen Voraussetzungen gegeben sein müssen.
3. Technische Grenzen
Die Umsetzung von Anforderungen kann nur innerhalb der technisch umsetzbaren und dem Budget entsprechenden Grenzen erfolgen. DREIZACK Medien informiert den Kunden unverzüglich, sollten sich Umstände ergeben, die die Umsetzung verhindern und bemüht sich um einen Alternativvorschlag. Der Kunde ist angehalten sich im Vorfeld über die technische Umsetzbarkeit seines Projekts zu informieren oder beraten zu lassen. DREIZACK Medien übernimmt dabei keine Verantwortung für fehlerhafte oder unvollständige Informationen durch Dritte.
4. Vor Projektbeginn
Der Kunde ist verpflichtet den relevanten Sachverhalt vor Angebotserstellung richtig und vollständig darzustellen. Der Kunde verpflichtet sich über sämtliche Umstände, die die Durchführung des Projekts erschweren oder gar verhindern könnten zu informieren.
5. Während der Projektumsetzung
Für eine Fristgerechte Projektumsetzung sind besondere Mitwirkungs- und Informationspflichten geboten.
Auf Aufforderung von DREIZACK Medien hat der Kunde unverzüglich benötigte Informationen zur Verfügung zu stellen, auf Rückfragen zu reagieren und unklare Sachverhalte aufzulösen.
DREIZACK Medien weist den Kunden rechtzeitig darauf hin, wenn Umstände entstehen, die die fristgerechte Fertigstellung des Projekts gefährden oder behindern oder den geschätzten Aufwand übersteigen.
Unklare, uneindeutige bzw. mehrdeutige Vorgaben werden von DREIZACK Medien nach bestem Wissen und im Sinne der besten User Experience gedeutet und entsprechend umgesetzt. Der Auftraggeber wird über unklare Vorgaben in Kenntnis gesetzt und erhält einmalig die Möglichkeit die Vorgabe genauer zu definieren.
6. Nachbetreuung
Der Kunde ist angehalten DREIZACK Medien unverzüglich über Umstände zu informieren, die eine Anpassung oder Nachbetreuung von Projekten erforderlich machen. Der Kunde verpflichtet sich, DREIZACK Medien alle für ihre Tätigkeiten wichtigen und relevanten Informationen über Betriebsabläufe und -prozesse, bestehenden Individualentwicklung, Datenstruktur und – Beschaffenheit mitzuteilen.
§ 4 Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt mit der Erteilung des Auftrages und der Gegenzeichnung durch DREIZACK Medien bzw. mit der ersten Erfüllungshandlung durch DREIZACK Medien zustande. Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Textform.
§ 5 Fertigstellungsfristen, Abnahme und Aufwandsüberschreitung
1. Die vereinbarten Leistungen gelten als von DREIZACK Medien erbracht, wenn Sie vom Kunden schriftlich abgenommen wurden bzw. automatisch nach Ablauf von 7 Arbeitstagen nach der Fertigstellungsmeldung bzw. spätestens 7 Arbeitstage nach Ablauf der vereinbarten Fertigstellungsfrist oder die erbrachten Leistungen keiner Abnahme bedürfen (z. B. Schulungen).
2. Für Leistungen, die eine Korrekturschleife beinhalten beginnt die Abnahmefrist erneut nach Umsetzung der Änderungswünsche des Kunden. Meldet der Kunde keine Änderungswünsche innerhalb der Abnahmefrist, so gilt die Leistung als abgenommen. Nachträgliche Änderungswünsche müssen in einem Folgeauftrag erfasst und gesondert vergütet werden. Sich durch nachträgliche Änderungswünsche entstehende Fristverschiebungen gehen zu Lasten des Kunden und verschieben die Fertigstellungsfrist des Projekts entsprechend in die Zukunft. Änderungswünsche sind nur im Rahmen der Schlecht- oder Nichterfüllung anzuerkennen.
3. Umsetzungen Designs von Dritten: Als Maßstab zur Abnahme wird der Bearbeitungsstand des Designs am Tag der Angebotserstellung herangezogen. Nicht unerhebliche Abweichungen hiervon dürfen nur nach Absprache und mit Zustimmung von DREIZACK Medien erfolgen. Wir behalten uns vor nicht unerhebliche Abweichungen vom Design mit einem Mehraufwand in Rechnung zu stellen. Im Falle einer nicht unerheblichen Abweichung vom Design, die einen kumulierten Mehraufwand von mehr als einen Tag erfordert, verschiebt sich die Frist zur Fertigstellung entsprechend.
4. Hat der Kunde die Umstände zu vertreten, die zur Nichteinhaltung der Fertigstellungsfrist führen oder den geschätzten Aufwand überschreiten, weil er seiner Mitwirkungs- und Informationspflicht nicht nachgekommen ist, schuldet er die Vergütung der tatsächlich anfallenden Leistungen. Versäumt es DREIZACK Medien, den Kunden über die Überschreitung der geschätzten Zeit zu informieren, können max. 20 % über den geschätzten Aufwand hinaus berechnet werden. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so schuldet er den bis dahin geleisteten Aufwand.
§ 6 Preisbindung
1. Die in einem Festpreisangebot bzw. Kostenvoranschlag vereinbarten Preise gelten für die Laufzeit des Projekts. Eine Anschlussbetreuung erfolgt nach den aktuellen Konditionen von DREIZACK Medien.
2. Alle Preise sind Nettopreise, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. DREIZACK Medien ist berechtigt, im Falle einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes die Entgelte für Leistungen, auch denen die im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden, ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung des Umsatzsteuersatzes entsprechend anzupassen.
3. DREIZACK Medien behält sich vor Preisänderungen für Servicepreise und Zusatzaufwände vorzunehmen. Eine Anpassung der Preise wird schriftlich per E-Mail zwei Monate im Voraus bekannt gegeben.
§ 7 Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
1. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zahlbar.
2. Die Zahlung der Entgelte kann bargeldlos per Banküberweisung erfolgen. Bei Zahlungen aller Art gilt als Erfüllungstag der Tag, an dem DREIZACK Medien über den Betrag verfügen kann.
3. Eigenmächtige Rechnungsänderungen sind nicht gestattet. Ein Widerspruch der Rechnung ist innerhalb der gesetzlichen Widerspruchsfrisst zu erfolgen.
§ 8 Zahlungsverzug
- Im Verzugsfall berechnet DREIZACK Medien Zinsen in Höhe von acht Prozent jährlich. Der gesetzliche Verzugszins ist in jedem Fall der Mindestzins.
2. Bei Zahlungseinstellung oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wird die gesamte Forderung des Leistenden sofort fällig.
3. Gerät der Kunde mit seinen Zahlungspflichten in Verzug, berechnet DREIZACK Medien ab der zweiten Mahnung, je Mahnung eine Mahngebühr. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt DREIZACK Medien vorbehalten. Mahnstufen gestalten sich wie folgt:
a. Die erste Mahnung (Mahnstufe 1) bzw. Zahlungserinnerung ist kostenfrei und erfolgt 3 Tage nach Zahlungsziel der Rechnung. Des Weiteren behält DREIZACK Medien sich vor keine weiteren Tätigkeiten für den Auftraggeber auszuführen bis die Rechnung beglichen wurde.
b. Die zweite Mahnung (Mahnstufe 2) erfolgt nach weiteren 7 Tagen. Es wird eine Mahngebühr von 10,00 € erhoben.
c. Die dritte Mahnung (Mahnstufe 3) erfolgt nach weiteren 7 Tagen. Die Mahngebühren betragen nun 20,00 €.
d. Die vierte Mahnung (Mahnstufe 4) erfolgt nach weiteren 7 Tagen. DREIZACK Medien führt keine weiteren Tätigkeiten für den Auftragnehmer aus. Des Weiteren erfolgt eine Übergabe an einen Finanzdienstleister / Inkasso.
§ 9 Leistungsverzug
1. Gerät DREIZACK Medien mit vereinbarten Leistungsverpflichtungen in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die DREIZACK Medien eine vom Kunden gesetzte, dem Projektvolumen angemessene Nachfrist, mindestens 4 Wochen, nicht einhält.
2. Die Nachfristsetzung muss in schriftlicher Form erfolgen.
§ 10 Nutzungsrechte
1. Shop Templates: Der Kunde erhält mit Zahlung der kompletten Rechnungssumme das zeitlich unbegrenzte Nutzungsrecht des Template auf der vereinbarten URL. Zur Verwendung des Template auf weiteren URLs bedarf es je eine Lizenz zum Preis von 1200,00 Euro netto für jede weitere URL. Die Nutzungsrechte können nicht weiter übertagen werden. Urhebervermerke und Hinweise auf Programmidentifikationen dürfen nicht entfernt werden. Template-Updates auf zukünftige Shop Versionen, werden von DREIZACK Medien auf Anfrage kostenpflichtig durchgeführt, soweit das technisch möglich ist. Ein Rechtsanspruch auf Updates der Entwicklungen besteht nicht.
2. Individualentwicklungen, Schnittstellen, Workflows und Plug-Ins: Der Kunde erhält mit Zahlung der kompletten Rechnungssumme das zeitlich unbegrenzte Nutzungsrecht der Entwicklung. Updates werden von der DREIZACK Medien auf Anfrage kostenpflichtig durchgeführt, soweit das technisch möglich ist. Ein Rechtsanspruch auf Updates der Entwicklungen besteht nicht.
§ 11 Haftung
1. Für Schäden haftet DREIZACK Medien nur dann, wenn DREIZACK Medien oder einer der Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von DREIZACK Medien oder einer der Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung der DREIZACK Medien auf den Schaden beschränkt, der für DREIZACK Medien bei Vertragsschluss vernünftigerweise voraussehbar war.
2. DREIZACK Medien haftet insbesondere nicht für den monetären Erfolg des Onlineshops, die Rechtstexte und sonstige Pflichtseiten sowie die rechtssichere Produktpräsentation und -preisauszeichnung. Hierfür ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Die Haftung von DREIZACK Medien wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften, bleibt unberührt.
3. Der Kunde ist für die seine angebotenen Produkte und Leistungen selbst verantwortlich.
§ 12 Sonstige Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Der Kunde sichert zu, dass die von ihm mitgeteilten Daten (und Bilder) richtig, frei von Rechten Dritter und vollständig sind. Er verpflichtet sich DREIZACK Medien jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von DREIZACK Medien binnen 14 Tagen ab Zugang, die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere:
a. Name, Emailadresse und postalische Anschrift des Kunden, des technischen Ansprechpartners und der Emailadresse für die Zusendung von Rechnungen, falls diese von der allgemeinen Mailadresse abweicht.
b. Inhalte für die rechtlich notwendigen und darüber hinaus vom Kunden gewünschten Seiten des Onlineshops (AGB, Impressum, Zahlungsmöglichkeiten, Versandmöglichkeiten- und Kosten, Produktinformationsseiten, etc.) sind vom Kunden bereit zu stellen. Für die Richtigkeit und Rechtssicherheit dieser Seiten ist ausschließlich der Kunde verantwortlich
c. Erforderliche und stets aktuelle Zugangsdaten
2. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, nach jedem Arbeitstag, an dem der Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verändert wurde, eine Datensicherung durchzuführen. (Dies gilt nicht für den in der Entwicklung befindlichen Shop auf der Entwicklungsumgebung von DREIZACK Medien) Der Kunde hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten durch DREIZACK Medien durchzuführen.
3. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits geringfügige Veränderungen die Lauffähigkeit des gesamten Systems beeinflussen können.
§ 12 Zusätzliche Vereinbarung
1. Mit Akzeptanz der AGB darf DREIZACK Medien den Kunden regelmäßig über aktuelle Neuerungen sowie Produkte der go eCommerce und deren Partner per Newsletter informieren. Mit jeder Zustellung eines Newsletters hat der Kunde das Recht sich jederzeit vom Newsletter abzumelden. Hierzu verfügt jeglicher Newsletter über einen Abmeldelink im Footer der entsprechenden E-Mail.
2. Abgeschlossene Projekte dürfen von DREIZACK Medien zum Zweck der Selbstwerbung auf der Unternehmenswebsite https://dreizack-medien.de als Beitrag veröffentlicht werden. Der Kunde darf der Veröffentlichung jederzeit formlos widersprechen.
§ 13 Datenschutz und Geheimhaltung
1. Die Vertragspartner beachten die gesetzlichen Vorschriften für den Schutz von personenbezogenen Daten. DREIZACK Medien hat alle bei der Datenverarbeitung eingesetzten Mitarbeiter nach § 5 BDSG schriftlich auf das Datengeheimnis verpflichtet. Der Kunde ist verpflichtet, alle gesetzlich notwendigen Voraussetzungen (z.B. durch Einholung von Einwilligungserklärungen) geschaffen zu haben, dass der Auftragnehmer die vereinbarten Leistungen auch insoweit rechtsverletzungsfrei erbringen kann.
2. DREIZACK Medien wird die von Kunden erhaltenen Informationen sowie sämtliche von Kunden erlangten Kenntnisse, Erfahrungen, Informationen, Unterlagen, Aufgabenstellungen, Entwürfe, Ideen, Konzepte und Geschäftsvorgänge Dritten gegenüber auch nach Ablauf dieses Vertrages geheim halten und – soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist – nur zur Erbringung der Vertragsleistungen verwenden. Zugang zu den Informationen gemäß diesem Artikel wird DREIZACK Medien den Mitarbeitern nur verschaffen, wenn die Mitarbeiter diesen Zugang zur Erfüllung dieses Vertrages benötigen. Nach Vertragsbeendigung wird DREIZACK Medien unaufgefordert sämtliche überlassene Unterlagen einschließlich etwaiger hiervon gefertigter Kopien unverzüglich und vollständig zurückgeben oder auf entsprechende Anforderung vernichten und die Vernichtung oder vollständige Rückgabe auf Wunsch schriftlich bestätigen. 3. Die vorstehenden Verpflichtungen gelten nicht für solche Informationen, die nachweislich allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass DREIZACK Medien dies zu vertreten hat, vorausgesetzt, dass die Informationen nicht schon deshalb als allgemein bekannt gelten können, weil lediglich Teile davon in allgemeinen Bekanntmachungen mit enthalten sind oder weil einzelne Teile oder Kombinationen davon bekannt sind oder werden, bereits vor ihrer Mitteilung ohne Pflicht zur Geheimhaltung rechtmäßig bekannt waren, unabhängig und ohne Rückgriff auf die von Kunden erhaltenen Informationen erarbeitet worden sind oder von einem Dritten rechtmäßig und ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt bzw. überlassen werden.
§ 14 Widerrufsrecht
Die Angebote von DREIZACK Medien richten sich nicht an Verbraucher gem. §13 BGB. Insofern finden die Vorschriften zum Rückgabe- und Widerrufsrecht für Verbraucher gem. §§ 312 ff BGB keine Anwendung.
§ 15 Verjährung
Ansprüche des Vertragspartners gegen DREIZACK Medien unterliegen einer Verjährung von 12 Monaten.
§ 16 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Halle (Saale).
§ 17 Anwendbares Recht
Für die von DREIZACK Medien auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen, die auf andere Rechtsordnungen verweisen.
§ 18 Salvatorische Klausel
Mündliche Abreden bestehen nicht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so werden hierdurch die AGBs im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Parteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken. DREIZACK Medien behält sich das Recht vor, diese AGBs zu ändern.
Stand 27.08.2021
Allgemeine Geschäftsbedingungen
DREIZACK Medien
Inh.: Christian Figul
Mansfelder Str. 56
06108 Halle (Saale)
§ 1 Geltungsbereich
Christian Figul, seine eingesetzten Dritten und seine Mitarbeiter (im Folgenden DREIZACK Medien) erbringen alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennt DREIZACK Medien nicht an, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn die DREIZACK Medien in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte der Parteien.
§ 2 Kostenvoranschläge, Angebote und Anforderungen
1. Kostenvoranschläge, Leistungs- und Festpreisangebote bedürfen der Textform. Die Geltungsdauer beträgt, wenn nicht anders vereinbart, 14 Tage nach Angebotserstellung. Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben in Herstellerprospekten wird keine Haftung übernommen. Technische Änderungen bleiben vorbehalten. Für Druckfehler und Irrtümer übernimmt DREIZACK Medien keine Haftung.
2. Angebote gelten nur im Rahmen der bis zur Angebotserstellung bekannten Umstände. Maßgebliche Änderungen der Anforderungen werden in einem Folgeauftrag erfasst und abgerechnet. Kleinere Änderungen, die einen kumulierten Mehraufwand von mehr als einem Tag erfordern, werden durch einen Ergänzungsauftrag erfasst und abgerechnet. Fristen verschieben sich entsprechend.
3. Vorgaben Dritter, wie beispielsweise Screendesigns, können nur bis zum Datum der Angebotserstellung berücksichtigt werden. Sämtliche Vorgaben müssen vor Angebotserstellung finalisiert sein. Nachträgliche Änderungen gehen zu Lasten des Kunden.
4. Wenn nicht gesondert aufgeführt, gelten Angebote als abgeschlossener Anforderungskatalog für die Umsetzung. Der Kunde ist angehalten die Angebote und beschriebenen Anforderungen genau zu lesen und ggfs. Ergänzungen anzufragen. Die Umsetzung erfolgt nach Maßgabe des Angebots. Leistungen, die im Angebot nicht beschrieben werden, werden separat in einem Folgeauftrag abgerechnet.
5. Wenn nicht anders vereinbart, so legt DREIZACK Medien die Entwicklungs- und Produktionsumgebung von Software und Webtechnologien selbständig fest. Für Webseiten und Webapps wird eine Lauffähigkeit auf folgenden Browsern, in der jeweils zum Zeitpunkt der Umsetzung aktuellsten Version gewährleistet:
Google Chrome
Firefox
Safari
Microsoft Edge
Software wird auf der zum Zeitpunkt der Umsetzung aktuellsten Version der Entwicklungsumgebung und für die aktuellste Version der Zielumgebung entwickelt.
6. Von DREIZACK Medien erstellte und vom Kunden abgenommene Screendesigns gelten als abgeschlossener Anforderungskatalog für die Umsetzung des Designs.
§ 3 Mitwirkungs- und Informationspflichten
1. Allgemein
Der Kunde ist für den Einsatz der gewählten Software, Dritter und Dienstleister selbst verantwortlich. Sofern die Umsetzung eines Projekts abhängig von der Mitwirkung Dritter ist, die in den Geschäftskreis des Kunden fallen, hat dieser dafür Sorge zu tragen, dass es zu keinen Umständen kommt, die die Arbeit von DREIZACK Medien im geplanten Rahmen behindern. Dazu gehören insbesondere die rechtzeitige Buchung von Lizenzen, Servern, Software, der rechtzeitige Abschluss von Verträgen mit Dritten, sowie die Organisation und Anmeldung von Versand- und Zahlungsdienstleistern und die Kommunikation mit Dritten.
2. eCommerce-, Web- und sonstige öffentliche Projekte
Steht das Projekt im Zusammenhang mit einem Onlineshop, dem Warenverkehr, einem Internetauftritt oder sonstigen, der Öffentlichkeit zugänglichen Medien, ist der Kunde für die angebotenen Inhalte und Produkte selbst verantwortlich. Insbesondere hat der Kunde sich und DREIZACK Medien im Vorfeld über rechtliche Bestimmungen zu informieren, die einer Umsetzung oder der Inbetriebnahme im Wege stehen könnten.
Der Kunde trägt die Verantwortung für sämtliche Umstände, die durch sein Geschäftsmodell entstehen. Insbesondere hat der Kunde sich zu informieren, ob Versand-, Zahlungs- und Hosting-Dienstleister im Konflikt mit seinen angebotenen Inhalten stehen, bzw. welche technischen und rechtlichen Voraussetzungen gegeben sein müssen.
3. Technische Grenzen
Die Umsetzung von Anforderungen kann nur innerhalb der technisch umsetzbaren und dem Budget entsprechenden Grenzen erfolgen. DREIZACK Medien informiert den Kunden unverzüglich, sollten sich Umstände ergeben, die die Umsetzung verhindern und bemüht sich um einen Alternativvorschlag. Der Kunde ist angehalten sich im Vorfeld über die technische Umsetzbarkeit seines Projekts zu informieren oder beraten zu lassen. DREIZACK Medien übernimmt dabei keine Verantwortung für fehlerhafte oder unvollständige Informationen durch Dritte.
4. Vor Projektbeginn
Der Kunde ist verpflichtet den relevanten Sachverhalt vor Angebotserstellung richtig und vollständig darzustellen. Der Kunde verpflichtet sich über sämtliche Umstände, die die Durchführung des Projekts erschweren oder gar verhindern könnten zu informieren.
5. Während der Projektumsetzung
Für eine Fristgerechte Projektumsetzung sind besondere Mitwirkungs- und Informationspflichten geboten.
Auf Aufforderung von DREIZACK Medien hat der Kunde unverzüglich benötigte Informationen zur Verfügung zu stellen, auf Rückfragen zu reagieren und unklare Sachverhalte aufzulösen.
DREIZACK Medien weist den Kunden rechtzeitig darauf hin, wenn Umstände entstehen, die die fristgerechte Fertigstellung des Projekts gefährden oder behindern oder den geschätzten Aufwand übersteigen.
Unklare, uneindeutige bzw. mehrdeutige Vorgaben werden von DREIZACK Medien nach bestem Wissen und im Sinne der besten User Experience gedeutet und entsprechend umgesetzt. Der Auftraggeber wird über unklare Vorgaben in Kenntnis gesetzt und erhält einmalig die Möglichkeit die Vorgabe genauer zu definieren.
6. Nachbetreuung
Der Kunde ist angehalten DREIZACK Medien unverzüglich über Umstände zu informieren, die eine Anpassung oder Nachbetreuung von Projekten erforderlich machen. Der Kunde verpflichtet sich, DREIZACK Medien alle für ihre Tätigkeiten wichtigen und relevanten Informationen über Betriebsabläufe und -prozesse, bestehenden Individualentwicklung, Datenstruktur und – Beschaffenheit mitzuteilen.
§ 4 Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt mit der Erteilung des Auftrages und der Gegenzeichnung durch DREIZACK Medien bzw. mit der ersten Erfüllungshandlung durch DREIZACK Medien zustande. Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Textform.
§ 5 Fertigstellungsfristen, Abnahme und Aufwandsüberschreitung
1. Die vereinbarten Leistungen gelten als von DREIZACK Medien erbracht, wenn Sie vom Kunden schriftlich abgenommen wurden bzw. automatisch nach Ablauf von 7 Arbeitstagen nach der Fertigstellungsmeldung bzw. spätestens 7 Arbeitstage nach Ablauf der vereinbarten Fertigstellungsfrist oder die erbrachten Leistungen keiner Abnahme bedürfen (z. B. Schulungen).
2. Für Leistungen, die eine Korrekturschleife beinhalten beginnt die Abnahmefrist erneut nach Umsetzung der Änderungswünsche des Kunden. Meldet der Kunde keine Änderungswünsche innerhalb der Abnahmefrist, so gilt die Leistung als abgenommen. Nachträgliche Änderungswünsche müssen in einem Folgeauftrag erfasst und gesondert vergütet werden. Sich durch nachträgliche Änderungswünsche entstehende Fristverschiebungen gehen zu Lasten des Kunden und verschieben die Fertigstellungsfrist des Projekts entsprechend in die Zukunft. Änderungswünsche sind nur im Rahmen der Schlecht- oder Nichterfüllung anzuerkennen.
3. Umsetzungen Designs von Dritten: Als Maßstab zur Abnahme wird der Bearbeitungsstand des Designs am Tag der Angebotserstellung herangezogen. Nicht unerhebliche Abweichungen hiervon dürfen nur nach Absprache und mit Zustimmung von DREIZACK Medien erfolgen. Wir behalten uns vor nicht unerhebliche Abweichungen vom Design mit einem Mehraufwand in Rechnung zu stellen. Im Falle einer nicht unerheblichen Abweichung vom Design, die einen kumulierten Mehraufwand von mehr als einen Tag erfordert, verschiebt sich die Frist zur Fertigstellung entsprechend.
4. Hat der Kunde die Umstände zu vertreten, die zur Nichteinhaltung der Fertigstellungsfrist führen oder den geschätzten Aufwand überschreiten, weil er seiner Mitwirkungs- und Informationspflicht nicht nachgekommen ist, schuldet er die Vergütung der tatsächlich anfallenden Leistungen. Versäumt es DREIZACK Medien, den Kunden über die Überschreitung der geschätzten Zeit zu informieren, können max. 20 % über den geschätzten Aufwand hinaus berechnet werden. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so schuldet er den bis dahin geleisteten Aufwand.
§ 6 Preisbindung
1. Die in einem Festpreisangebot bzw. Kostenvoranschlag vereinbarten Preise gelten für die Laufzeit des Projekts. Eine Anschlussbetreuung erfolgt nach den aktuellen Konditionen von DREIZACK Medien.
2. Alle Preise sind Nettopreise, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. DREIZACK Medien ist berechtigt, im Falle einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes die Entgelte für Leistungen, auch denen die im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden, ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung des Umsatzsteuersatzes entsprechend anzupassen.
3. DREIZACK Medien behält sich vor Preisänderungen für Servicepreise und Zusatzaufwände vorzunehmen. Eine Anpassung der Preise wird schriftlich per E-Mail zwei Monate im Voraus bekannt gegeben.
§ 7 Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
1. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zahlbar.
2. Die Zahlung der Entgelte kann bargeldlos per Banküberweisung erfolgen. Bei Zahlungen aller Art gilt als Erfüllungstag der Tag, an dem DREIZACK Medien über den Betrag verfügen kann.
3. Eigenmächtige Rechnungsänderungen sind nicht gestattet. Ein Widerspruch der Rechnung ist innerhalb der gesetzlichen Widerspruchsfrisst zu erfolgen.
§ 8 Zahlungsverzug
Im Verzugsfall berechnet DREIZACK Medien Zinsen in Höhe von acht Prozent jährlich. Der gesetzliche Verzugszins ist in jedem Fall der Mindestzins.
2. Bei Zahlungseinstellung oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wird die gesamte Forderung des Leistenden sofort fällig.
3. Gerät der Kunde mit seinen Zahlungspflichten in Verzug, berechnet DREIZACK Medien ab der zweiten Mahnung, je Mahnung eine Mahngebühr. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt DREIZACK Medien vorbehalten. Mahnstufen gestalten sich wie folgt:
a. Die erste Mahnung (Mahnstufe 1) bzw. Zahlungserinnerung ist kostenfrei und erfolgt 3 Tage nach Zahlungsziel der Rechnung. Des Weiteren behält DREIZACK Medien sich vor keine weiteren Tätigkeiten für den Auftraggeber auszuführen bis die Rechnung beglichen wurde.
b. Die zweite Mahnung (Mahnstufe 2) erfolgt nach weiteren 7 Tagen. Es wird eine Mahngebühr von 10,00 € erhoben.
c. Die dritte Mahnung (Mahnstufe 3) erfolgt nach weiteren 7 Tagen. Die Mahngebühren betragen nun 20,00 €.
d. Die vierte Mahnung (Mahnstufe 4) erfolgt nach weiteren 7 Tagen. DREIZACK Medien führt keine weiteren Tätigkeiten für den Auftragnehmer aus. Des Weiteren erfolgt eine Übergabe an einen Finanzdienstleister / Inkasso.
§ 9 Leistungsverzug
1. Gerät DREIZACK Medien mit vereinbarten Leistungsverpflichtungen in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die DREIZACK Medien eine vom Kunden gesetzte, dem Projektvolumen angemessene Nachfrist, mindestens 4 Wochen, nicht einhält.
2. Die Nachfristsetzung muss in schriftlicher Form erfolgen.
§ 10 Nutzungsrechte
1. Shop Templates: Der Kunde erhält mit Zahlung der kompletten Rechnungssumme das zeitlich unbegrenzte Nutzungsrecht des Template auf der vereinbarten URL. Zur Verwendung des Template auf weiteren URLs bedarf es je eine Lizenz zum Preis von 1200,00 Euro netto für jede weitere URL. Die Nutzungsrechte können nicht weiter übertagen werden. Urhebervermerke und Hinweise auf Programmidentifikationen dürfen nicht entfernt werden. Template-Updates auf zukünftige Shop Versionen, werden von DREIZACK Medien auf Anfrage kostenpflichtig durchgeführt, soweit das technisch möglich ist. Ein Rechtsanspruch auf Updates der Entwicklungen besteht nicht.
2. Individualentwicklungen, Schnittstellen, Workflows und Plug-Ins: Der Kunde erhält mit Zahlung der kompletten Rechnungssumme das zeitlich unbegrenzte Nutzungsrecht der Entwicklung. Updates werden von der DREIZACK Medien auf Anfrage kostenpflichtig durchgeführt, soweit das technisch möglich ist. Ein Rechtsanspruch auf Updates der Entwicklungen besteht nicht.
§ 11 Haftung
1. Für Schäden haftet DREIZACK Medien nur dann, wenn DREIZACK Medien oder einer der Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von DREIZACK Medien oder einer der Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung der DREIZACK Medien auf den Schaden beschränkt, der für DREIZACK Medien bei Vertragsschluss vernünftigerweise voraussehbar war.
2. DREIZACK Medien haftet insbesondere nicht für den monetären Erfolg des Onlineshops, die Rechtstexte und sonstige Pflichtseiten sowie die rechtssichere Produktpräsentation und -preisauszeichnung. Hierfür ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Die Haftung von DREIZACK Medien wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften, bleibt unberührt.
3. Der Kunde ist für die seine angebotenen Produkte und Leistungen selbst verantwortlich.
§ 12 Sonstige Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Der Kunde sichert zu, dass die von ihm mitgeteilten Daten (und Bilder) richtig, frei von Rechten Dritter und vollständig sind. Er verpflichtet sich DREIZACK Medien jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von DREIZACK Medien binnen 14 Tagen ab Zugang, die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere:
a. Name, Emailadresse und postalische Anschrift des Kunden, des technischen Ansprechpartners und der Emailadresse für die Zusendung von Rechnungen, falls diese von der allgemeinen Mailadresse abweicht.
b. Inhalte für die rechtlich notwendigen und darüber hinaus vom Kunden gewünschten Seiten des Onlineshops (AGB, Impressum, Zahlungsmöglichkeiten, Versandmöglichkeiten- und Kosten, Produktinformationsseiten, etc.) sind vom Kunden bereit zu stellen. Für die Richtigkeit und Rechtssicherheit dieser Seiten ist ausschließlich der Kunde verantwortlich
c. Erforderliche und stets aktuelle Zugangsdaten
2. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, nach jedem Arbeitstag, an dem der Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verändert wurde, eine Datensicherung durchzuführen. (Dies gilt nicht für den in der Entwicklung befindlichen Shop auf der Entwicklungsumgebung von DREIZACK Medien) Der Kunde hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten durch DREIZACK Medien durchzuführen.
3. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits geringfügige Veränderungen die Lauffähigkeit des gesamten Systems beeinflussen können.
§ 12 Zusätzliche Vereinbarung
1. Mit Akzeptanz der AGB darf DREIZACK Medien den Kunden regelmäßig über aktuelle Neuerungen sowie Produkte der go eCommerce und deren Partner per Newsletter informieren. Mit jeder Zustellung eines Newsletters hat der Kunde das Recht sich jederzeit vom Newsletter abzumelden. Hierzu verfügt jeglicher Newsletter über einen Abmeldelink im Footer der entsprechenden E-Mail.
2. Abgeschlossene Projekte dürfen von DREIZACK Medien zum Zweck der Selbstwerbung auf der Unternehmenswebsite https://dreizack-medien.de als Beitrag veröffentlicht werden. Der Kunde darf der Veröffentlichung jederzeit formlos widersprechen.
§ 13 Datenschutz und Geheimhaltung
1. Die Vertragspartner beachten die gesetzlichen Vorschriften für den Schutz von personenbezogenen Daten. DREIZACK Medien hat alle bei der Datenverarbeitung eingesetzten Mitarbeiter nach § 5 BDSG schriftlich auf das Datengeheimnis verpflichtet. Der Kunde ist verpflichtet, alle gesetzlich notwendigen Voraussetzungen (z.B. durch Einholung von Einwilligungserklärungen) geschaffen zu haben, dass der Auftragnehmer die vereinbarten Leistungen auch insoweit rechtsverletzungsfrei erbringen kann.
2. DREIZACK Medien wird die von Kunden erhaltenen Informationen sowie sämtliche von Kunden erlangten Kenntnisse, Erfahrungen, Informationen, Unterlagen, Aufgabenstellungen, Entwürfe, Ideen, Konzepte und Geschäftsvorgänge Dritten gegenüber auch nach Ablauf dieses Vertrages geheim halten und – soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist – nur zur Erbringung der Vertragsleistungen verwenden. Zugang zu den Informationen gemäß diesem Artikel wird DREIZACK Medien den Mitarbeitern nur verschaffen, wenn die Mitarbeiter diesen Zugang zur Erfüllung dieses Vertrages benötigen. Nach Vertragsbeendigung wird DREIZACK Medien unaufgefordert sämtliche überlassene Unterlagen einschließlich etwaiger hiervon gefertigter Kopien unverzüglich und vollständig zurückgeben oder auf entsprechende Anforderung vernichten und die Vernichtung oder vollständige Rückgabe auf Wunsch schriftlich bestätigen. 3. Die vorstehenden Verpflichtungen gelten nicht für solche Informationen, die nachweislich allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass DREIZACK Medien dies zu vertreten hat, vorausgesetzt, dass die Informationen nicht schon deshalb als allgemein bekannt gelten können, weil lediglich Teile davon in allgemeinen Bekanntmachungen mit enthalten sind oder weil einzelne Teile oder Kombinationen davon bekannt sind oder werden, bereits vor ihrer Mitteilung ohne Pflicht zur Geheimhaltung rechtmäßig bekannt waren, unabhängig und ohne Rückgriff auf die von Kunden erhaltenen Informationen erarbeitet worden sind oder von einem Dritten rechtmäßig und ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt bzw. überlassen werden.
§ 14 Widerrufsrecht
Die Angebote von DREIZACK Medien richten sich nicht an Verbraucher gem. §13 BGB. Insofern finden die Vorschriften zum Rückgabe- und Widerrufsrecht für Verbraucher gem. §§ 312 ff BGB keine Anwendung.
§ 15 Verjährung
Ansprüche des Vertragspartners gegen DREIZACK Medien unterliegen einer Verjährung von 12 Monaten.
§ 16 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Halle (Saale).
§ 17 Anwendbares Recht
Für die von DREIZACK Medien auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen, die auf andere Rechtsordnungen verweisen.
§ 18 Salvatorische Klausel
Mündliche Abreden bestehen nicht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so werden hierdurch die AGBs im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Parteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken. DREIZACK Medien behält sich das Recht vor, diese AGBs zu ändern.