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Alles, was Du über den 30-Tage-Bestpreis laut Omnibusrichtlinie wissen musst

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Einführung: Der Mythos um den 30-Tage-Bestpreis


Heute beschäftigen wir uns mit einem Thema, das immer wieder für Verwirrung sorgt: Der 30-Tage-Bestpreis, ein Teil der Omnibusrichtlinie. Viele Händler und Agenturen tappen hier in die Falle von Missverständnissen und unnötigen Ausgaben. Doch keine Sorge, in diesem Beitrag klären wir auf, was Du wirklich tun musst, um der Richtlinie gerecht zu werden – und das ohne teure Anpassungen!

Was ist die Omnibusrichtlinie?


Die Omnibusrichtlinie, deren Stichtag 2022 war, zielt darauf ab, die Rechte der Verbraucher zu stärken und mehr Transparenz im Onlinehandel zu schaffen. Händler sind verpflichtet, bestimmte Maßnahmen umzusetzen, um Verstöße zu vermeiden. Bei einem Verstoß drohen nicht nur Abmahnungen, sondern auch empfindliche Bußgelder. Besonders der sogenannte 30-Tage-Bestpreis sorgt dabei für Verwirrung.

Der 30-Tage-Bestpreis: Was bedeutet das?


Der 30-Tage-Bestpreis wurde eingeführt, um sogenannte Ballonpreise zu verhindern. Das Ziel ist es, den Kunden vor irreführenden Rabattaktionen zu schützen. Viele Händler erhöhen beispielsweise kurz vor großen Verkaufsereignissen wie dem Black Friday ihre Preise, nur um dann hohe Rabatte zu gewähren, die in Wirklichkeit keine echten Preisvorteile bieten.

Die Regelung besagt:

  • Der niedrigste Verkaufspreis der letzten 30 Tage muss bei Rabattaktionen als Bezugspreis angegeben werden.
  • Damit soll vermieden werden, dass Kunden durch künstlich aufgeblähte Rabatte getäuscht werden.

WICHTIG

Häufige Missverständnisse bei der Umsetzung


Viele Händler und Agenturen interpretieren die Regelung fälschlicherweise über. So kursieren Gerüchte, dass es notwendig sei, Preisverläufe anzuzeigen, Badges mit dem Hinweis "30 Tage Bestpreis" einzufügen oder teure Plugins zu kaufen, um den Anforderungen gerecht zu werden. All das ist jedoch nicht notwendig.

So setzt Du die Richtlinie korrekt um


Die Umsetzung der 30-Tage-Bestpreis-Regel ist eigentlich sehr einfach. Hier die wichtigsten Schritte:

  1. Streichpreis anzeigen: Du musst den günstigsten Standard-Verkaufspreis (ohne Rabatte) der letzten 30 Tage als Vergleichspreis anzeigen, wenn Du einen Rabatt gewährst.
  2. Kein Preisverlauf notwendig: Es reicht, wenn der alte und
  3. Standard-Verkaufspreis beachten: Es geht um den niedrigsten Standard-Verkaufspreis, nicht um individuelle oder rabattierte Preise.

Ein Beispiel:

  • Am 1. Oktober kostet ein Produkt 10 €.
  • Am 15. Oktober erhöhst Du den Preis auf 15 €.
  • Am 30. Oktober möchtest Du eine 50%-Rabattaktion starten.

Da der Preis am 1. Oktober bei 10 € lag, musst Du diesen Preis als Basis für den Rabatt verwenden. Der ursprüngliche Preis wird dann angezeigt (10 €) und Dein Rabatt bezieht sich darauf, z.B. "Jetzt für 5 €".

Fazit: Keine Panik, kein Firlefanz


Die 30-Tage-Bestpreis-Regel ist weniger kompliziert, als viele denken. Es sind keine teuren Tools oder aufwendigen Preisverläufe notwendig. Halte Dich einfach an den Standard-Verkaufspreis der letzten 30 Tage und vermeide es, Kunden durch künstlich aufgeblasene Rabatte zu täuschen. So bist Du auf der sicheren Seite – ohne unnötige Kosten.

Wenn Du Fragen hast, schreib uns gerne in die Kommentare. Und wenn Du mehr zum Thema erfahren möchtest, halte Ausschau nach unserem nächsten Beitrag zu den Händlerangaben auf der Produktseite!

Bis dahin, Dein Christian von Dreizack Medien.

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